Vom Mittleren Schulabschluss direkt zum Abitur
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 7 GSO neben dem mittleren Schulabschluss (an der Realschule, der Wirtschaftsschule oder des M-Zuges der Mittelschule) ein pädagogisches Gutachten der in der 10. Jahrgangsstufe besuchten Schule, in dem die Eignung für das Gymnasium bestätigt wird. Für die Altersgrenze von 18. Jahren gilt als Stichtag der 30. September.
Einführungsklassen bereiten auf die Oberstufe des Gymnasiums vor, sie entsprechen der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Die flexibel gestaltete Stundentafel ist speziell auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten, die aus der Realschule, Wirtschaftsschule bzw. Mittelschule ans Gymnasium kommen.
Den Schülerinnen und Schülern soll so die Möglichkeit gegeben werden, für die Oberstufe eine Auswahl aus dem breiten Fächerangebot treffen zu können.
In den verbindlichen Abiturfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache erfolgt eine gezielte Förderung.
Die erforderliche zweite Fremdsprache kann entweder über Französisch weitergeführt werden (Wahlpflichtfach über vier aufeinanderfolgende Jahre an der bisherigen Schule) oder mit Spanisch als spät beginnende neu einsetzende Fremdsprache belegt werden (keine Vorkenntnisse notwendig).