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Humanistisches, Sprachliches, Naturwissenschaftlich-technologisches, Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (HG, SG, NTG, WWG)

Hausordnung am Gymnasium Donauwörth

(gültig ab dem 01.11.2023)

Zeit vor dem Unterricht

Die Schule wird an Schultagen spätestens um 7.00 Uhr geöffnet. Fahrzeuge werden auf den im Raumplan ausgewiesenen Plätzen abgestellt.

Aus Aufsichtsgründen halten sich alle Schülerinnen und Schüler bis 7.45 Uhr in der großen Aula, in der kleinen Aula (Oberstufe) oder auf einem der zwei Pausenhöfe auf. Ab 7.45 Uhr begeben sie sich in die jeweiligen Unterrichtsräume.

Unterricht

Unterrichtsbeginn:

Der reguläre Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Das Sekretariat wird zu Beginn der 1. Stunde durch eine von der Lehrkraft beauftragte Schülerin bzw. einen beauftragten Schüler informiert, falls Mitschülerinnen und -schüler unentschuldigt fehlen.

Ist eine Klasse, eine Gruppe oder ein Kurs zu Beginn einer Unterrichtsstunde ohne Lehrkraft, so wird dieser Umstand nach spä­testens fünf Minuten im Lehrerzimmer bzw. Konrektorat durch einen Klassensprecher bzw. eine Klassensprecherin gemeldet.

Unterrichtszeit:

Der Vertretungsplan auf den Monitoren im Schulhaus ist zu beachten und durch dafür ausgewählte Schülerinnen und Schüler am Tag vorher und vor Unterrichtsbeginn bekannt zu geben. Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. In Arbeitsstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe in den im Vertretungsplan ausgewiesenen Bereichen auf.

Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe stehen in nicht vertretenen Stunden unter eigener Aufsicht. Sie halten sich in der großen Aula oder in der Oberstufenbibliothek auf bzw. können während dieser Stunden und der daran angrenzenden Pausen das Schulgelände verlassen.

Bei entfallenden Randstunden vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn und nach dem tatsächlichen Unterrichtsschluss besteht für die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen keine Anwesenheitspflicht auf dem Schulgelände, sie können jedoch die große Aula bzw. eine der zwei Bibliotheken gemäß der jeweiligen Nutzungsordnung aufsuchen.

Unterrichtsende:

Am Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde ist die Sitz- und Tischordnung gemäß dem in jedem Klassenzimmer ausliegenden Sitzplan wiederherzustellen. Außerdem müssen die Fenster geschlossen und die Räume in einen ordentlichen Zustand gebracht werden. Der jeweilige Unterrichtsraum ist von Lehrkräften bzw. sonstigem pädagogischen Personal abzusperren.

Nach dem regulären Unterrichtsschluss halten sich die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf oder verlassen das Schulgelände.

Pausen

Vormittagspausen:

Die 1. Pause dauert von 9.25 bis 9.45 Uhr und die 2. Pause von 11.15 bis 11.30 Uhr. Die Unterrichtsräume werden nach der 2. und nach der 4. Unterrichtsstunde abgesperrt.

In beiden Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe auf einen der zwei Pausenhöfe. Sie dürfen während dieser Pausen das Schulgelände nicht verlassen.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe halten sich auf dem großen Pausenhof, in der kleinen Aula oder in der Oberstufenbibliothek (Silentiumraum) auf, nicht jedoch in Gängen und Unterrichtsräumen.

Eine „Schlechtwetterregelung“ wird vor Beginn der 1. Pause bekanntgegeben. Sie besagt, dass sich die Schülerinnen und Schüler ausnahmsweise auch in der großen Aula sowie in Gängen und Fluren außerhalb des gelben und grünen Flügels aufhalten können.

Mittagspause:

Alle Unterrichtsräume werden spätestens nach der 6. Unterrichtsstunde abgesperrt. Im Zeitraum von 13.00 bis 13.45 Uhr wird jegliche Form der Verpflegung in der großen Aula bzw. in der kleinen Aula (Offene Ganztagsschule) eingenommen. Abgesehen von dem in der Mensa angebotenen Essen ist lediglich der Verzehr von Essen, das Schülerinnen und Schüler selbst von Zuhause mitbringen, gestattet. Gerichte, die von Anbietern außerhalb der Schule (z. B. Pizzaservice) gekauft bzw. geliefert werden, dürfen auf dem Schulgelände nicht verzehrt werden.

Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe, die die Offene Ganztagsschule bzw. einen Förder- oder Wahlunterricht am Nachmittag besuchen, dürfen in der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen und halten sich in der großen Aula bzw. auf dem großen Pausenhof auf. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können das Schulgelände verlassen oder sie nutzen die im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche.

Zeit nach dem Unterricht

Die Schule wird ab 17.00 Uhr abgeschlossen. Für VHS–Kurse stehen die Räumlichkeiten im orangen Flügel zur Verfügung. Hierfür gelten besondere Schließzeiten.

Allgemeine Regelungen

Das Sitzen auf den Fensterbänken ist strengstens untersagt.

Der Betrieb von Elektrogeräten, die als Wärmequelle genutzt werden (z. B. Elektroherd, Kaffeemaschine, Wasserkocher, etc.), ist nur im Ausnahmefall unter Aufsicht einer Lehrkraft bzw. des pädagogischen Personals gestattet.

Wegen der Unfallgefahr sind das Herumrennen, das Fußballspielen (Ausnahme: kleiner Pau- senhof) und das Schneeballwerfen im gesamten Schulbereich verboten.

Das gesamte Schulgelände und der Sichtbereich der Schule – insbesondere die an das Schulgelände angrenzenden Straßen – sind für alle Schülerinnen und Schüler eine rauchfreie Zone.

Die Nutzungsordnung für die Bibliotheken und die schulischen Vorgaben zur Nutzung der EDV- Einrichtung, des Internets und privater mobiler Endgeräte sowie sonstiger digitaler Speichermedien sind Teil der Hausordnung.

Unterschriften des Schulforums

Schulleiter
gez. Karl Auinger

Lehrervertreter
gez. Christian Hornung

Schülervertreter
gez. Fabian Glas

Elternvertreter
gez. Anita Lechner

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